Vertragsregeln

1) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zustande. Eine Kündigung bedarf stets der Schriftform. Sie hat mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu erfolgen. Bei 4- bis 6jährigen gelten die ersten 4 Monate als feste Einstiegszeit, danach treten die üblichen Vertragsregeln in Kraft.

2) Die Unterrichtsgebühren für den bzw. die fortlaufenden Unterrichtsstunden sind monatlich im voraus fällig. Bei befristeten, zeitlich eingegrenzten Kursen ist die gesamte Kursgebühr im voraus zu bezahlen.

3) Das Studio für Tanz und Bewegung behält es sich vor die Unterrichtsgebühren in angemessenem Rahmen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensteigerungen im Wirtschaftsbereich eintreten. Bei einer Gebührenerhöhung erhält der Schüler für den Zeitraum von 4 Wochen die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Bei weniger als 6 Schülern pro Gruppe behält es sich das Studio für Tanz und Bewegung vor den Kurs aufzulösen und Alternativkurse anzubieten.

4) Die Ballettschule ist während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Unsere Preise sind über das Jahr hinweg kalkuliert, weshalb auch für die Ferienzeiten die monatlichen Unterrichtsgebühren zu entrichten sind.

5) Die bloße Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

6) Die Ballettschule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen.